Schimmel in der Mietwohnung – Mietminderung angebracht?

Wie entsteht der Schimmel in der Mietwohunung und wer ist dafür verantwortlich. Diese Frage stellen sich viele Mieter die mit dem Problem konfrontiert werden. Oft liegt es nicht daran wie viele Vermieter behaupten, dass man nicht richtig gelüftet hat.

Natürlich sind auch die materiellen Schäden vor allem durch Schimmel in der Mietwohnung nicht zu verachten. Für Vermieter ist der Schimmel in der Wohnung ein Schaden am Mietobjekt und bedeutet Kosten für Instandhaltung.

Für den Mieter bedeutet der Schimmel in der Wohnung ein ernstzunehmendes Ärgernis bzw. Bedrohung bei dem ihm der Gesetzgeber eine ganze Reihe an Rechten einräumt.

Je nach Fall und vor allem Gründe für den Schimmel in der Mietwohnung kann der Mieter die Mieteminderung geltend machen oder sogar die Mietwohnung fristlos kündigen. Dies gilt aber nur bei erheblichem Schimmel in der Wohnung.

Am besten informieren Sie sich genau über die Schimmelbekämpfung und erfahren so wie Sie am besten Schimmel entfernen.

Wohngift Schimmel

Im Wohnbereich findet sich häufig Grauschimmel, Schwarzschimmel und Grünschimmel, der von unterschiedlichen Pilzarten hervorgebracht wird.

Gesundheitlich bedenklich bis hin zu stark gesundheitsgefährdend sind die Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, die Mykotoxine (Schimmelpilzgifte), darunter im Besonderen die hochgiftigen Aflatoxine.

Die Gifte von Schimmelpilzen im Wohnbereich werden über die Atemwege aufgenommen und schädigen insbesondere die Schleimhäute des Körpers. Es kann zu verschiedensten allergischen Reaktionen und einer Schwächung des Immunsystems kommen.

Besonders für Kinder, alte Menschen und Menschen mit Immunschwäche ist Schimmel in der Wohnung daher akut gefährlich und sollte umgehend beseitigt werden.

Mietminderung bei Schimmel in der Mietwohnung

Schimmelbefall in einer Mietwohnung muss umgehend dem Vermieter gemeldet werden, der dann – im günstigsten Falle gemeinsam mit dem Mieter – über das weitere Vorgehen entscheidet.

Nach einer Beseitigung des sichtbaren Schimmels ist es wichtig, die Ursache herauszufinden und zu beseitigen um weiteren Befall zu verhindern.

An dieser Stelle kommt es häufig zu Problemen zwischen den beiden Parteien, denn neben Baumängeln kann auch unsachgemäßes Heizen und Lüften durch den Mieter eine Ursache für Schimmelbefall sein. Es ist allerdings Pflicht des Vermieters, dies nachzuweisen.

Empfohlener Artikel: Schimmel in der Wohnung verhindern

Eine Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung kann erfolgen, wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, sich nicht um das Schimmelproblem kümmert, oder wenn erwiesenermaßen Baumängel für den Schimmelbefall verantwortlich sind.

Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere und dem Ausmaß des Schimmelbefalls.